AGB - Reisebedingungen Italia On Tour
ItaliaOnTour AGB – Reisebedingungen
Hier eine Auflistung unserer AGB Reiseveranstalter – Allgemeinen Reisebedingungen Italia On Tour Reiseveranstalter und Spezialist für Italien Urlaub!
1. Buchung und Bestätigung – AGB Italia On Tour
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter ITALIA ON TOUR den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Wenn die Buchung für eventuelle Mitreisende durch den Anmelder erfolgt, haftet dieser, wie für seine eigene vertragliche Verpflichtung, auch für die der Mitreisenden, wenn keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich per Post, per Fax oder via E-Mail bestätigt. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot eine Woche gebunden. Die Hotelbuchung kommt laut des neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses innerhalb einer Woche annehmen.
2. Bezahlung – AGB Italia On Tour
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von i.d.R. 20 %, bei kurzfristigen Reisen ab 4 Wochen vor Reiseantritt der komplette Gesamtbetrag zu leisten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlungen sind jeweils durch Banküberweisung zu leisten. Weitere Informationen entnehmen Sie Bitte der Reise-/Rechungsbestätigung.
3. Leistungen/Preise – AGB Italia On Tour
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich jeweils aus dem Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Angaben in Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ITALIA ON TOUR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Hotelpreises hat der Veranstalter den Kunde unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Umbuchung in ein mindestens gleichwertiges Hotel zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Hotelleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
5. Umbuchung, Stornierung
Auf Ihren Wunsch hin nimmt der Veranstalter bis 31. Tage vor Reisebeginn, soweit durchführbar, gerne eine Abänderung der Leistung (Umbuchung) vor. Dafür werden, abhängig vom Arbeitsaufwand zwischen € 15,00 und € 30,00 pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft und Personenanzahl. Danach gelten die allgemeinen Stornobedingungen. Siehe unter Punkt 12.
6. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Sonderwünsche nimmt der Veranstalter nur entgegen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Schriftliche Bestätigungen werden nicht ausgestellt.
7. Reiseverlängerung
Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig die ITALIA ON TOUR Betreuung vor Ort direkt an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Veranstalter auf Antrag bei dem Hotel um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
9. Reiseleitung, Betreuung
In den von ITALIA ON TOUR angebotenen Hotels ist vor Ort eine telefonische Betreuung vorgesehen. Unser Büro ist auf der Insel Ischia in der Region Kampanien. Für Kunden, die Ihren Urlaub auf Ischia machen kann ein Termin für einen persönlichen Besuch im Hotel vereinbart werden. Anschrift und Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihrer Reisebestätigung oder den Reiseunterlagen.
10. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
Wird eine Hotelleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Bei Beanstandungen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich vor Ort zu melden. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Wird der Hotelbesuch infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Hotelbuchung – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, schuldet der Kunde dem Veranstalter nur den Betrag auf die in Anspruch genommenen Leistungen.
11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter – AGB Italia On Tour
ITALIA ON TOUR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Hotelaufenthalt durch den Kunden, trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch das Hotel. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert den Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, oder das gebuchte Hotel zu einem späteren Zeitpunkt öffnet oder früherer schließt. Sie erhalten die getätigte Anzahlung umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritterklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Unterbringung in einem mindestens gleichwertigen anderen Hotel zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Unterbringung in einem gleichwertigen Hotel keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
12. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden vor Reisebeginn
Rücktrittgebühren
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen
Standard-Gebühren bis zum 31.Tag vor Reisebeginn 25%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 45%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. ( Pakete und Flugbuchungen)
13. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist das Alter von jedem mitreisendem Kind bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte aus unserer Internet Seite. Bei falschen Altersangaben ist ITALIA ON TOUR berechtigt, die darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,– nach zu erheben.
14. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Residence
In der Regel sind Strom, Wasser und Gas im Preis eingeschlossen wenn nichts anderes im Katalog vermerkt wurde. Die Endreinigung ist extra vor Ort zu begleichen. Die Ferienwohnung/Residence darf nur von der auf der Internet-Seite angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen dies ausdrücklich angegeben ist. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit und das Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen Ordnungsgemäß zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den, während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann eine angemessene Kaution als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen worden sind.
15. Ausweis – AGB Italia On Tour
Für die Einreise nach Italien genügt ein Personalausweis.
16. Ausschluss von Ansprüchen – AGB Italia On Tour
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen. Verjährung und Abtretung von Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ITALIA ON TOUR geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
17. Datenschutz – AGB Italia On Tour
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind und nicht an Dritte weitergegeben.
18. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§651K BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei dem Versicherer Reisegarant abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch garantiert wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
19. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung (Ersatzreise) enthalten ist. Bei Storno vor Reiseantritt entstehen Stornokosten, sowie bei Reiseabbruch Mehrkosten vor Ort. Diese können Sie mit einer Versicherung abdecken. Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss des speziellen Reiseschutzes der Europäischen Reiseversicherung AG. Dieser beinhaltet außer der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr. Schauen Sie auf unsere Webseite unter www.italiaontour.de
20. Gerichtsstand
Es gilt das italienische Recht. Gerichtsstand Neapel.
Wichtige Hinweise
Diese AGB – Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Veranstalter
NG ItaliaOnTour Travel Agency di Napolano Giovanna
Via Prov. Lacco 35/37
80075 Forio (NA) – Italien
Steuernummer: IT08051791211
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T +39 081 1975 1850 / +39 081 99 87 68
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Stand September 2015